Unter dem Druck der Entwicklung der Corona- Krise wurde am 27. März 2020 das Covid 19 – Abmilderungsgesetz; BGBI 2020, S 569 erlassen. Es beinhaltet unter anderem Erleichterungen für Vereine zu Versammlungen und Beschlussfassungen. Das Gesetzt galt ursprünglich nur für das Jahr 2020, wurde aber mittlerweile verlängert bis Ende 2021. Außerdem sieht es vor, dass Vorstände im Amt bleiben, bis Nachfolger bestellt sind oder eine Abberufung erfolgt, auch wenn eine entsprechende Forstführungsklausel in der Satzung fehlen würde.
Wegen der Kontaktbeschränkungen können wir immer noch keine Versammlung durchführen. Noch können wir den Sport fortsetzen, solange wir die Sportstätten nicht benutzen dürfen.
Voraussichtlich wird das Freibad Nord ab Mitte Juni wieder geöffnet. Das wird in der Tageszeitung WZ bekannt gegeben.
Bis dahin wünschen wir vor allem Gesundheit für Euch und Eure Lieben!